Grundsätzlich wird die Osteopathie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahme bildet die Gewerbliche Sozialversicherungsanstalt, welche die Osteopathie zu gleichen Sätzen rückerstattet wie die Physiotherapie.
Private Versicherungen haben die Osteopathie sehr wohl in ihren Leistungen enthalten. Ihr Versicherungspartner informiert Sie gerne über Details. Ein Verordnungsschein von Ihrem behandelnden Arzt ist in jedem Fall notwendig.